Loxstedt. Beamte des Polizeikommissariats Geestland kontrollierten am
vergangenen Wochenende nachts auf dem Parkplatz Nesse (A 27) zwei
ungewöhnliche Sattelzüge, die in Richtung Bremen unterwegs waren.
Der
1.Sattelzug bestand aus einer US-Sattelzugmaschine und einem einachsigen
US-Sattelanhänger. Die Sattelzugmaschine war mit Kennzeichenschildern
aus den USA versehen (Oklahoma). Der mitgeführte US-Sattelanhänger hatte
ebenfalls ein amerikanisches Kennzeichen angebracht (Texas). Der 2.
Sattelzug bestand aus einer Sattelzugmaschine und hatte eine
ordnungsgemäße polnische Zulassung. Dieser führte einen dreiachsigen
US-Sattelanhänger (Schwerlast- Tieflader) mit einem US-Kennzeichen
(Texas) mit. Bei allen angebrachten US-Kennzeichenschildern handelte es
sich um nicht mehr gültige, d.h. nicht mehr auf diese Fahrzeuge durch
US-Behörden aktuell zugelassene Kennzeichen. Dieses ermittelten die
kontrollierenden Beamten über die Militärpolizei der USA in
Kaiserslautern.
Demnach lagen hier folgende Tatbestände vor:
Verstoß
gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kfz-Steuergesetz und
Abgabenordnung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Zulassung, Fahren
ohne Ausnahmegenehmigung und ohne Erlaubnis. Hinsichtlich der
mitgeführten US-Sattelanhänger war außerdem festzustellen, dass diese
aufgrund ihrer Abmessungen außerhalb der StVZO lagen. Der einachsige
Sattelanhänger hatte eine Fahrzeugbreite von 2,60 Meter. Der dreiachsige
Sattelanhänger hatte sogar eine Fahrzeugbreite von 2,90 Meter und
Überlänge.
Aufgrund der nicht vorhandenen Zulassungen, nicht
vorhandener Abnahmen nach der StVZO und auch aufgrund des nicht
vorhandenen Versicherungsschutzes kommt ausschließlich eine Verladung
aller US-Fahrzeuge in Frage. Daraufhin wurde die Weiterfahrt aller
US-Fahrzeuge untersagt.
Die Sattelzugmaschine mit der polnischer Zulassung war grundsätzlich in Ordnung.
Die
Staatsanwaltschaft Stade ordnete gegen die beiden ukrainischen
Fahrzeugführer jeweils eine Sicherheitsleistung in Höhe von annähernd
500 Euro an.
Gegen den 34-jährigen polnischen Fahrzeughalter, der
gleichzeitig auch Eigentümer der polnischen Sattelzugmaschine sowie
aller US-Fahrzeuge ist, wurde aus den oben genannten Gründen ein
Strafverfahren eingeleitet.
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