„Auch wenn der Wunsch verständlich ist: eine touristische Nutzung von Ferienwohnungen ist nach wie vor nicht gestattet“ berichtet Landrat Kai- Uwe Bielefeld und nimmt damit Bezug auf heute insbesondere in der Stadt Cuxhaven geführte Diskussionen. Die derzeitige Verordnung des Landes schließt das nach wie vor aus.
Weiter führt er zu dem Thema aus: „Änderungen wird es lediglich geben für die Nutzung von Zweitwohnungen durch deren Eigentümerinnen und Eigentümer. Hier kommt es zu einer Aufhebung der bisherigen Allgemeinverfügung des Landkreises. Dieses betrifft jedoch in keinem Fall die Nutzung von Ferienwohnungen. Diese Nutzung zu touristischen Zwecken ist untersagt. Auch habe ich keine Signale seitens der Landesregierung erhalten, diese Festlegung nunmehr im Zuge der Lockerungen bei der Nutzung von Zweitwohnungen auf die touristische Nutzung zu übertragen.“
Abschließend wirbt der Landrat um Verständnis: „Gerade wir im Cuxland sind auf den Tourismus als „weiße Industrie“ angewiesen. Und kaum etwas trifft uns mehr als die Tatsache, dass der touristische Bereich von den geltenden Regelungen so sehr betroffen ist. Die Rechtslage lässt eine Öffnung allerdings noch nicht zu.“
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