Fahren mit einem nicht zugelassenen Anhänger | Cuxhaven News
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Fahren mit einem nicht zugelassenen Anhänger


Am Samstag gegen 10 Uhr befuhr ein Einwohner der Samtgemeinde Hemmoor mit seinem Ackerschlepper und Anhänger die Bundesstraße 73 in der Wingst. Beamte der Polizei Hemmoor stellten fest, dass der Anhänger nicht zugelassen und nicht versichert war. Den Landwirt erwartet nun ein Strafverfahren. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass Anhänger in der Landwirtschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassungsfrei sind. Die Anhänger dürfen nur in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Sie müssen mit einem 25 Km-Schild gekennzeichnet sein. Die Geschwindigkeit darf 25 Km/h nicht überschreiten. Außerdem ist ein Wiederholungskennzeichen von einem Fahrzeug des Betriebes anzubringen.

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