Ermittlungen nach Brandstiftungen dauern an - Hohe Belohnung von privater Seite ausgesetzt | Cuxhaven News

Ermittlungen nach Brandstiftungen dauern an - Hohe Belohnung von privater Seite ausgesetzt

Hagen. In der Nacht zu Ostermontag (06. April 2015) steckte jemand Strohballen in Driftsethe in Brand. Es war seit Jahresbeginn in der Gemeinde Hagen bereits die siebte Brandstiftung dieser Art. Der entstandene Gesamtschaden wird auf 150.000 Euro geschätzt. Die Polizei weist darauf hin, dass von privater Seite für Hinweise, die zur Aufklärung der Taten und zu einer rechtskräftigen Verurteilung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von insgesamt 5.750 Euro ausgesetzt wurde.
Um möglichst viele potenzielle Zeuginnen und Zeugen zu erreichen, wendet sich die Polizei unter anderem mit Flugblättern an die Bevölkerung. Das Flugblatt kann im Internet unter
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/68437/polizeiinspektion-cuxhaven
heruntergeladen werden.
Unter Umständen hat jemand im Zusammenhang mit den Bränden oder an einem der unten aufgeführten Tatzeiten verdächtge Veränderungen im Bekanntenkreis oder bei einem Verwandten festgestellt. Diese Beobachtungen können für die Polizei wertvolle Anhaltspunkte für die weiteren Ermittlungen bieten.
Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Cuxhaven unter Telefonnummer: 04721 / 5730 oder jede andere Polizeidienststelle.
Brandentdeckungen in der Ãœbersicht:
   - Dienstag, 29. Januar 2015, 23:06 Uhr, Hagen-Harmonie
   - Donnerstag, 05. März 2015, 13:35 Uhr, Kassebruch
   - Freitag, 06. März 2015, 13 Uhr, Hagen-Aue
   - Dienstag, 10. März 2015, 8:50 Uhr, Dorfhagen
   - Samstag, 14. März 2015, 21:34 Uhr, Dorfhagen
   - Sonntag, 15. März 2015, 19:40 Uhr, Hagen, Zu den Äckern
   - Montag (Ostermontag), 06. April 2015, 0:30 Uhr, Driftsethe 
     (Bildmaterial) 
Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

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