Dafür wäre die
Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich gewesen, welche der 31-jährige
Fahrzeugführer aus der Gemeinde Wurster Nordseeküste auch behauptete zu
besitzen. Eine kurze Überprüfung durch die Beamten ergab allerdings,
dass der 31-Jährige nicht die Wahrheit gesagt hatte. Seine Fahrerlaubnis
war nicht ausreichend für die Pkw-Anhänger-Kombination, der Anhänger
musste stehen bleiben und es wurde ein Strafverfahren gegen den nunmehr
Beschuldigten eingeleitet. .

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