Am Montagabend (14.12.2020), gegen 20:20 Uhr, kontrollierten zwei Polizeibeamtinnen einen E-Scooter-Fahrer aus der der Gemeinde Wurster Nordseeküste in Wremen. Dabei wurde festgestellt, dass der E-Roller, mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, nicht versichert war. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet und die Weiterfahrt wurde untersagt.
In diesem Zusammenhang weist die Polizeiinspektion Cuxhaven explizit darauf hin, dass für E-Scooter, die sicherlich auch beliebte Weihnachtsgeschenke sind, restriktive gesetzliche Vorschriften gelten. Hier noch einmal die wichtigsten Regeln (nicht abschließend):
o E-Scooter müssen eine Straßenzulassung/Betriebserlaubnis besitzen
o Sie müssen versichert sein
o Fahrer/innen müssen mindestens 14 Jahre alt sein
o Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie bei Autofahrern
Bei Verstößen müssen die Betroffenen/Beschuldigten mit empfindlichen Strafen rechnen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hat die Kampagne "ROLL OHNE RISIKO!" initiiert und informiert auf seiner Website über alle wichtigen Regeln für die möglichst sichere Teilnahme am Straßenverkehr .
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