Anzahl der bestätigten Fälle: | 339* Personen (+3 im Vergleich zum Vortag) |
Anzahl der wieder Gesunden: | 201* Personen (+7 im Vergleich zum Vortag) |
Anzahl der Todesfälle: | 19 Personen (keine Veränderung zum Vortag) |
Anzahl der noch Erkrankten: | 119 Personen (-4 im Vergleich zum Vortag) |
Anzahl der stationär Behandelten: | 6 Personen (keine Veränderung zum Vortag) |
Davon intensiv-medizinisch Behandelte: | 3 Personen (keine Veränderung zum Vortag) |
Auflistung nach Gemeinden
Summe | Gesund | Erkrankt | Verstorben | |
Gem. Beverstedt | 9 | 8 | 0 | 1 |
SG Börde Lamstedt | 7 | 6 | 0 | 1 |
Gem. Hagen i. Br. | 32 | 25 | 5 | 2 |
SG Hemmoor | 9 | 5 | 4 | 0 |
SG Land Hadeln | 30 | 21 | 9 | 0 |
Gem. Loxstedt | 16 | 14 (+1) | 1 (-1) | 1 |
Gem. Schiffdorf | 40 (+1) | 22 (+6) | 17 (-6/+1) | 1 |
Stadt Cuxhaven | 98 (+2) | 43 | 50 (+2) | 5 |
Stadt Geestland | 83 | 42 | 33 | 8 |
Gem. Wurster Nordseeküste | 6 | 6 | 0 | 0 |
Gesamt | 330 (+3) | 192 (+7) | 119 (-4) | 19 |
Mein Schiff 3 | 9 | 9 | 0 | 0 |
Gesamt (inkl. Mein Schiff 3) | 339 | 201 | 119 | 19 |
Innerhalb LK Cuxhaven | 252 (+3) |
Bremen / Bremerhaven | 26 |
Restliches Deutschland | 13 |
Österreich | 10 |
Italien | 6 |
Frankreich | 4 |
Spanien | 1 |
Außerhalb Europa | 3 |
Unbekannt | 15 |
Gesamt | 330 (+3) |
Cluster Land Hadeln | 16 |
Kontakt zu Covid-19 Fall außerhalb LK Cuxhaven | 15 |
Kontakt zu Covid-19 Fall im LK Cuxhaven | 31 (+3) |
Kontakt zu Haushalts- und Familienangehörigen | 119 (+2) |
Reiserückkehrer | 26 |
Unklare Infektionskette | 46 (-2) |
Stationäre medizinische Einrichtung | 21 |
Alten- und Pflegeeinrichtung / ambulante Pflege | 56 |
Gesamt | 330 (+3) |
Datum | Fallzahl | Neuinfektionen |
04.06.2020 | 266 | |
05.06.2020 | 287 | +21 |
06.06.2020 | 288 | +1 |
07.06.2020 | 288 | +0 |
08.06.2020 | 303 | +15 |
09.06.2020 | 304 | +1 |
10.06.2020 | 327 | +23 |
11.06.2020 | 330 | +3 |
Gesamt | +64 | |
Einwohnerinnen und Einwohner | 198.216 | |
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner | 32,29 |
Datum | Infektionsquote |
04.06.2020 | 25,73 |
05.06.2020 | 26,74 |
06.06.2020 | 25,73 |
07.06.2020 | 25,73 |
08.06.2020 | 33,30 |
09.06.2020 | 32,79 |
10.06.2020 | 38,85 |
11.06.2020 | 32,29 |
Bewertung der Lage:
Im Landkreis Cuxhaven entwickelt sich das Infektionsgeschehen derzeit leider anders, als es sich in Niedersachsen weit überwiegend entwickelt. Während sich fast überall die Lage entspannt, ist es hier in einigen abgrenzbaren Clustern erneut zu einem Ausbruch der Krankheit gekommen.„Diese Cluster sind jedoch gut abgrenzbar und das Geschehen ist von den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes entsprechend kontrollierbar“, berichtet Landrat Bielefeld und ergänzt: „Wir haben umfangreiche Testungen nach den aktuellen Empfehlungen des RKI im Umfeld der Betroffenen durchgeführt. Ein Großteil der neu Infizierten war vorher bereits als Kontaktperson I eingestuft. Am heutigen Tage bewegen sich die Zahlen gottlob bereits wieder nach unten. Selbstverständlich behalten wir das Geschehen weiterhin intensiv im Auge und stehen dabei in enger Abstimmung mit den Landesbehörden. Derzeit besteht aber für weitere Maßnahmen keine Veranlassung.“
„Auch der Tourismus kann im Rahmen der derzeitigen Beschränkungen wie vorgesehen stattfinden“, betont er und fügt hinzu:“ Bei Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen, die jeder von uns inzwischen eingeübt hat, besteht keine Veranlassung, von einem Urlaubsaufenthalt in der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven abzusehen.“
Erläuterungen zu Fragen der häuslichen Isolierung (Quarantäne):
„Vermehrt erreichen uns von unterschiedlicher Seite Fragen, was nach Feststellung einer bestätigten Infektion passiert. Dies möchte ich Aufgreifen und der Öffentlichkeit einmal darstellen, welche Maßnahmen in Bezug auf die häusliche Isolierung getroffen werden“, erklärt Landrat Kai- Uwe Bielefeld und beschreibt die Abläufe dazu wie folgt.
1. Maßnahmen bei einer bestätigten Infektion der betroffenen Person selbst:
Die Meldung über einen positiven Befund
ist meldepflichtig und muss deswegen beim Gesundheitsamt angezeigt
werden. Das Gesundheitsamt nimmt aufgrund einer entsprechenden
Labormeldung mit positivem Ergebnis zunächst Kontakt mit den Betroffenen
auf und erläutert telefonisch, welche Maßnahmen die infizierte Person
ergreifen muss. Die Inhalte dieser zunächst mündlichen Belehrung
basieren auf den Festlegungen des Robert- Koch- Institutes (RKI). Diese
finden Sie hier.
Es geht dabei um die Aspekte der
häuslichen Isolierung, den möglichen Kontakt zu Personen innerhalb aber
auch außerhalb desselben Hausstandes. Weiterhin erfolgen Hinweise zur
persönlichen Hygiene und zum Verhalten innerhalb der Wohnung bzgl. der
Reinigung, des Umganges mit Wäsche und der Abfallentsorgung. Schließlich
wird auch erläutert, wie sich die Betroffenen verhalten sollen, wenn
sich im Laufe der Erkrankung der Gesundheitszustand verschlechtert.
Nach diesem Telefonat ergeht dann seitens
des Landkreises zusätzlich eine schriftliche Anordnung über die
häusliche Isolierung. Die Anordnung über die häusliche Isolierung muss
befolgt werden. Ein Verstoß stellt eine Straftat dar.
2. Maßnahmen bei unmittelbaren Kontaktpersonen (KP 1) zu Infizierten:
Als Kontaktperson der Stufe 1 (KP1) gelten
Menschen, die einen unmittelbaren Kontakt (mehr als 15 Minuten Kontakt
in einem geschlossenen Raum ohne Mund- Nase- Bede-ckung bzw. mit
direktem Sekret- Kontakt) zu einer infizierten Person hatten. Diese
Per-sonen werden ebenfalls vom Gesundheitsamt zur häuslichen Isolierung
aufgefordert. Auch hier erfolgen Informationen zum Umgang mit der
häuslichen Isolierung. Dabei spielt die Vorgabe, zu Hause zu bleiben,
die entscheidende Rolle. Die Festlegungen des RKI
bestimmen auch in diesem Fall das Handeln. Ebenso wie unter 1.
beschrieben erhalten die Betroffenen eine entsprechende Anordnung.
Nach den neuesten Empfehlungen des RKI
werden als Kontaktperson der Stufe 1 eingestufte Personen auch ohne
Symptome abgestrichen. Dieses passiert in der Regel am 1. Tag der
Festlegung zur Isolation und bei einem negativen Erstergebnis je nach
Einzelfall am 5. – 7. Tag. Bei einem positiven Befund greifen die unter
Punkt 1 beschriebenen Maßnahmen.
Für beide geschilderten Sachverhalte gilt,
dass es eine enge Begleitung durch das Gesundheitsamt durch aktive
telefonische Kontakte während der vierzehntägigen häuslichen Isolierung
gibt. Diese ist allerdings auch wechselseitig sinnvoll in dem Sinne,
dass auch die Betroffenen selbst - insbesondere per E-Mail - immer mit
dem Gesundheitsamt die Möglichkeit zur Kommunikation haben.
Feststellung des Endes der häuslichen Isolation:
In der Regel verläuft die Infektion mit
dem Corona- Virus ohne schwere Krankheitssymptome. Treten diese auf,
erfolgt eine stationäre Aufnahme und Weiterbehandlung im Krankenhaus.
Die häusliche Isolation endet nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt
bei einer bestätigten Infektion in der Regel 14 Tage nach dem Abstrich
beziehungsweise nach dem Beginn der Symptome. Eine Negativ- Testung als
Grundlage hierfür ist nicht erforderlich. Das jeweilige Datum ist in der
o.a. schriftlichen Anordnung konkret enthalten.
Dasselbe gilt auch für KP 1- Personen mit
den beschriebenen zwei negativen Testungen. Eine darüber hinausgehende
Quarantäne ist nicht erforderlich.
„Ich hoffe, mit diesen Angaben die Abläufe nachvollziehbar
dargestellt zu haben. Der transparente Umgang mit dem, was im
Hintergrund passiert, soll verdeutlichen, welche Aufgaben seitens der
Verwaltung wahrgenommen werden und dass sich sowohl Betroffene wie auch
die übrige Bevölkerung darauf verlassen können, dass die notwendigen
Schritte eingeleitet und die Menschen entsprechend begleitet werden“, so
fasst der Landrat diesen Themenkomplex aus seiner Sicht zusammen.Technisches Hilfswerk (THW) unterstützt Landkreis Cuxhaven
Die Corona- Pandemie hat auch im Landkreis Cuxhaven zu Lieferschwierigkeiten für persönliche Schutzausrüstung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Rettungsdiensten usw. geführt. Der Bereich „Versorgung“ des Stabes „Corona“ beim Landkreis Cuxhaven, besetzt mit den Landkreismitarbeitenden Regina Küver und Maik Rittershofer, kümmerte sich daher darum, über das Land Niedersachsen Schutzausrüstung zu beschaffen und diese nach Bedarf an Einrichtungen im Gebiet der Stadt und des Landkreises Cuxhaven zu verteilen.Schnell kam es dazu, dass die Logistikkapazitäten im Kreishaus erschöpft waren. Auf Nachfrage reagierte der Ortsbeauftragte des THW, Ortsverband Cuxhaven, Thorsten Döscher, umgehend und stellte dem Landkreis Cuxhaven kurzfristig Büroräume und Logistikkapazitäten in den Räumen des Ortsverbandes zur Verfügung.
„Für diese schnelle und unkomplizierte Hilfe durch den Ortsverband Cuxhaven möchte ich mich bei dem THW Cuxhaven und dem Team mit Herrn Döscher an der Spitze ganz herzlich bedanken“ zeigt sich Landrat Kai- Uwe Bielefeld erfreut über die lokale Zusammenarbeit der letzten Monate.
Das THW unterstützte das Versorgungsteam des Landkreises zudem bei größeren Räumaktionen durch Helferinnen und Helfer des THWs. Diese Art der Zusammenarbeit und Unterstützung durch ehrenamtliche Organisationen, wie sie auch in der Vergangenheit schon erfolgt sind, hebt der Landrat bei seinem Dank an Herrn Döscher hervor: „Es ist immer wieder erfreulich, zu erfahren, dass sich der Landkreis Cuxhaven in schwierigen Situationen oder in Notlagen wie dieser auf die Unterstützung und Hilfe von ehrenamtlichen Organisationen verlassen kann. Dies war eine wertvolle Erleichterung für die Arbeit des gesamten Stabes.“
Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven.
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