Eine aktuelle Landesverordnung tritt ab Montag in Kraft: | Cuxhaven News
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Eine aktuelle Landesverordnung tritt ab Montag in Kraft:

Mit der ab dem 25. Mai 2020 geltenden Verordnung weitet die Landesregierung die bereits seit dem 6. Mai 2020 geltenden Lockerungen weiter aus.
Nach Ferienwohnungen und -häusern sowie Campingplätzen können nun auch Hotels und Pensionen ihre Häuser wieder öffnen. „Darauf haben viele Hoteliers im Cuxland lange gewartet“, freut sich Landrat Kai-Uwe Bielefeld. „Die erlaubte Auslastung von bis zu 60 Prozent geht dabei über die bisherige Planung des Landes hinaus“, berichtet er weiter.
Eine Wiederbelegungsfrist wird es für Hotels nicht geben. „Für Ferienwohnungen, die schon seit dem 11. Mai 2020 vermietet werden dürfen, bleibt die siebentägige Belegungsfrist allerdings bestehen“, macht Bielefeld deutlich.
In Restaurants dürfen vom kommenden Montag an ebenfalls wieder mehr als die Hälfte der Plätze vergeben werden. Allerdings müssen Mindestabstände zwischen den Tischen sowie zwischen Personen, die nicht zum eigenen oder einem weiteren Hausstand gehören, eingehalten werden. „Bis auf den letzten Platz können die Gastwirte die Restaurants also nicht belegen“, betont Bielefeld.
Auch Indoor-Sportanlagen können von Montag an unter Auflagen wieder genutzt werden. Landrat Bielefeld begrüßt das: “Davon, dass die Meisten von uns in den vergangenen Wochen in der freien Natur ihrem Sport nachgehen konnten, konnten diejenigen, die beispielsweise auf Reha- oder Gesundheitssport angewiesen sind, kaum profitieren.
Beim Sport muss weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt werden – egal, ob drinnen oder draußen“, führt er weiter aus.
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Trotz der weiteren Lockerungen bleiben einige Beschränkungen nach wie vor bestehen. Bars, Kneipen und Discos bleiben genauso wie Kinos geschlossen. Auch eine Lockerung der Vorgabe, dass sich in der Öffentlichkeit die Angehörigen von höchstens zwei Haushalten treffen dürfen, ist noch nicht vorgesehen. „Die Beschränkung der physischen Kontakte derzeit das einzig wirksame Mittel, um die Ausbreitung des Virus auf einem niedrigen Niveau zu halten“, betont Bielefeld.


Schule
Nach und nach kehren weitere Jahrgänge zurück in die Schulen: Am Montag, 25. Mai, nehmen die 11. Klassen der allgemein bildenden Schulen sowie die Klassen 5 bis 9 an den Förderschulen „Geistige Entwicklung“ ihren Präsenzunterricht wieder auf. Auch weitere Klassen und Fachstufen an den berufsbildenden Schulen kommen zurück in die Schule.

Nach den Pfingstferien am 3. Juni sollen dann die Jahrgänge 7 und 8 an ihre jeweiligen Schulen zurückkehren, ebenso die zweiten Klassen an den Grundschulen. Weitere zwei Wochen später – am 15. Juni – folgen nach bisherigem Plan die Klassen 5 und 6 sowie die Erstklässler. Mitte Juni sind dann – bei gleichbleibend niedrigen Infektionszahlen – voraussichtlich alle Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen wieder zurück in der Schule.
Alle Zeitpläne und näheren Informationen rund um das Thema Schule finden Sie hier.

Kinderbetreuung / Notgruppen
Tagespflegepersonen können ab Montag mit den von ihnen betreuten Kindern Spielplätze besuchen. Das gilt auch, wenn die Kinder aus unterschiedlichen Haushalten kommen. Bisher war das durch das allgemeine Kontaktverbot mit der Ausnahme für Personen aus einem Haushalt nicht möglich.

Wirtschaft & Tourismus
Mit der ab dem 25. Mai geltenden Verordnung weitet die Landesregierung die bereits seit dem 6. Mai geltenden Lockerungen für den Tourismus weiter aus.
Nach Ferienwohnungen und -häusern sowie Campingplätzen können nun auch Hotels und Pensionen wieder für Gäste öffnen. Zusätzlich wird die bisherige Beschränkung, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze zu 50 Prozent zu belegen, auf
60 Prozent hochgesetzt. Diese gilt dementsprechend auch für die Auslastung der niedersächsischen Hotels. Eine Wiederbelegungsfrist wie sie für Ferienwohnungen und
-häuser gilt, wird es für Hotels nicht geben. Eine weitere gute Nachricht gibt es für den Tourismus in Niedersachsen: Sowohl Schifffahrten zu touristischen Zwecken als auch Kutschfahrten und kleine Stadtführungen mit bis zu zehn Personen können unter den geltenden Hygieneauflagen wieder stattfinden. Auch Seilbahnen dürfen wieder öffnen, wenn sie zunächst erst einmal 50 Prozent der Fahrgäste befördern.
Auch Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen.

Soziales
Aufgrund der notwendigen Schutzmaßnahmen konnten viele Leistungen und Angebote nicht oder nur eingeschränkt bspw. per Telefon- oder Videoberatung erbracht werden.
Ab kommenden Montag können Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesförderstätten wieder bis zur Hälfte der Plätze öffnen.
Einrichtungen der Tagespflege für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen können mit einem entsprechenden Hygienekonzept ab Montag wieder maximal die Hälfte der vereinbarten Plätze belegen.
Darüber hinaus können Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugendbildungsstätten und vergleichbare Einrichtungen wieder Einzelpersonen und Familien beherbergen und bis zu 60 Prozent ihrer Betten gleichzeitig vermieten. Gruppenveranstaltungen und -angebote sowie die Aufnahme von Gruppen bleiben vorerst untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Heimvolkshochschulen.
Weiter können soziale Hilfen, Beratungsangebote und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe wieder öffnen. Ebenso können einzelne Personen oder Personen eines Hausstandes wieder soziale, pädagogische und psychologische Beratungsstellen aufsuchen. Das sind zum Beispiel Beratungsstellenstellen für Senioren, Pflege, Familien, Wohnungs- und Obdachlose. Dazu gehören weiter Erziehungsberatungsstellen, Angebote der Migrationsberatung, Gewaltberatung, Lebensberatung, Drogenberatung, Suchtberatung und Anerkennungsberatung.
Ebenfalls zum 25. Mai können offene, gruppenbezogene und gemeinwesenorientierte Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bis zu 10 Personen, einschließlich der Aufsichtspersonen, öffnen.
 Die aktuelle Verordnung finden Sie hier.
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