Aktuelle Zahl der Infektionen:
Anzahl der bestätigten Fälle: | 65 Personen (keine Veränderung zum Vortag) |
Anzahl der wieder Gesunden: | 48 Personen (plus 1 im Vergleich zum Vortag) |
Anzahl der Todesfälle: | 2 Personen (keine Veränderung zum Vortag) |
Anzahl der noch Erkrankten: | 15 Personen (minus 3 im Vergleich zum Vortag) |
Anzahl der stationär Behandelten: | 2 Personen (minus 1 im Vergleich zum Vortag) |
Anzahl der intensiv-medizinischen Behandelten: | 0 Personen (keine Veränderung zum Vortag) |
Summe | Gesund | Erkrankt | Verstorben | |
Gem. Beverstedt | 1 | 1 | ||
SG Börde Lamstedt | 6 | 4 | 1 | 1 |
SG Hemmoor | 5 | 2 | 3 | |
SG Land Hadeln | 15 | 13 | 2 | |
Gem. Loxstedt | 3 | 2 | 1 | |
Gem. Schiffdorf | 7 | 5 | 2 | |
Stadt Cuxhaven | 20 | 15 | 4 | 1 |
Stadt Geestland | 7 | 6 | 1 | |
Gem. Wurster Nordseeküste | 1 | 1 | ||
65 | 48 | 15 | 2 |
Deutschland | 17 |
Frankreich | 3 |
Italien | 6 |
LK Cuxhaven | 24 |
USA | 2 |
Österreich | 10 |
Spanien | 1 |
Unklar Ausland | 2 |
65 |
Cluster Hadeln | 16 |
Haushaltskontakte | 6 |
Kontakt zu Fall im anderen LK | 4 |
Kontakt zu Fall im LK | 1 |
Reiserückkehrer | 26 |
unklare Infektionskette | 11 |
Veranstaltung in BW | 1 |
65 |
Bewertung der Lage:
„Es gibt keine neuen bestätigten Fälle einer Infektion mit dem Corona- Virus im Vergleich zum gestrigen Montag“ erklärt Landrat Kai- Uwe Bielefeld und bezeichnet die Lage im Landkreis damit weiterhin als stabil.Allgemeinverfügung „Besuche zu touristischen Zwecken“ ist in Kraft getreten:
„Die Pandemie und die damit verbundenen Kontakteinschränkungen machen gerade auch vor den anstehenden Ostertagen keinen Halt“ berichtet Landrat Kai- Uwe Bielefeld und weist darauf hin, dass eine weitere Allgemeinverfügung für das Gebiet des Landkreises Cuxhaven nunmehr in Kraft getreten ist. Diese finden Sie hier.Danach ist der Aufenthalt im Cuxland zu touristischen Zwecken nunmehr für Personen, die ihren ersten Wohnsitz nicht im Landkreis Cuxhaven oder der Seestadt Bremerhaven haben, nicht gestattet. Diese Regelung gilt bis zum Sonntag, dem 19.04.2020, 24:00 Uhr.
Die Stadt Cuxhaven erlaubt in Ausgestaltung ihres Hausrechts und ihrer Kur- und Strandordnung den Zutritt zu den Cuxhavener Stränden für Personen mit erstem Wohnsitz im Landkreis Cuxhaven (einschließlich Kernfamilie).
„Die Notwendigkeit ergibt sich zweifelsfrei aus den bekannten Zielen zur Eindämmung der Pandemie und dem Erhalt der Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens“ erklärt der Landrat und weist darauf hin, dass Kontakte innerhalb der Kernfamilie (Eltern, Kinder sowie deren Ehe- und Lebenspartner/ -innen) gleichwohl zulässig sind. Um aber auch hier die Gefahr der Ansteckung und Verbreitung des Virus entgegenzuwirken, sollten alle Kontakte weiterhin auf ein Mindestmaß reduziert bleiben.
„Die Bundeskanzlerin hat zurecht darauf hingewiesen, dass das diesjährige Osterfest ein anderes als die bisherigen davor sein wird“ stellt Landrat Kai- Uwe Bielefeld heraus. „Wir leben in besonderen Zeiten. Lassen Sie uns weiter gemeinsam diese Situation und ihre besonderen Regeln annehmen.
Ganz aktuell denke ich dabei an die in dieser Zeit üblichen Konfirmationen, Erstkommunionen und Jugendweihen. Diese können nicht, wie zu dieser Zeit üblich, im Kreise der Familien gefeiert werden und sind zum großen Teil bereits verschoben.
Für diese Veranstaltungen, wie aber auch für Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die in der jetzigen Zeit nicht stattfinden dürfen, habe ich die Hoffnung, dass es durch unser umsichtiges und vorsichtiges Verhalten hier und jetzt es künftig wieder möglich sein wird, diese besonderen Tage des Lebens nachzuholen und im Kreise der Familie später als gewohnt zu genießen.“
Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven .
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