Neben dem Benutzen der falschen
Straßenseite, Rotlichtmissachtungen, Beleuchtungsmängeln, sowie anderer
Delikte fällt immer wieder auf, dass sehr viele Radfahrer mit einem
überraschenden Selbstverständnis ihr Mobiltelefon beim Radfahren in
vielfältiger Art und Weise nutzen. Nicht nur zum Telefonieren wird es
somit genutzt, auch das Verschicken von Textnachrichten, welches noch
mehr vom Verkehrsgeschehen ablenkt, ist oft beobachtete Praxis.
Durch die Kontrollen und Gespräche sollen Radler in Bezug auf die Gefahren des regelwidrigen Verhaltens sensibilisiert werden. Die Fahrradkontrollwoche und ein damit einhergehendes Ahnden festgestellter Verstöße kündigen die Beamten vorher in den Medien an. Mit Verwarn- und Bußgeldern sowie mit Mängelmeldungen ist in der kommenden Woche also verstärkt zu rechnen.
Die Polizei appelliert daher bereits im Vorfeld an alle Radfahrer, sich immer wieder an die geltenden Verkehrsregeln zu erinnern und diese nicht nur zur Vermeidung von möglichen Sanktionen, sondern zum eigenen und zum Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer konsequent und dauerhaft einzuhalten.
Das Hauptaugenmerk legen die Beamten dabei auf die Themenbereiche:
Durch die Kontrollen und Gespräche sollen Radler in Bezug auf die Gefahren des regelwidrigen Verhaltens sensibilisiert werden. Die Fahrradkontrollwoche und ein damit einhergehendes Ahnden festgestellter Verstöße kündigen die Beamten vorher in den Medien an. Mit Verwarn- und Bußgeldern sowie mit Mängelmeldungen ist in der kommenden Woche also verstärkt zu rechnen.
Die Polizei appelliert daher bereits im Vorfeld an alle Radfahrer, sich immer wieder an die geltenden Verkehrsregeln zu erinnern und diese nicht nur zur Vermeidung von möglichen Sanktionen, sondern zum eigenen und zum Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer konsequent und dauerhaft einzuhalten.
Das Hauptaugenmerk legen die Beamten dabei auf die Themenbereiche:
- Verbotswidriges Befahren von Geh- und Radwegen - Fahren ohne Licht - Fahren mit nicht ordnungsgemäß ausgerüstetem Fahrrad - Verbotswidriges Befahren der Fußgängerzone - Missachten des Rotlichts - Benutzen des Mobiltelefons am Fahrradlenker - Befahren von Fußgängerüberwegen - Fahren unter dem Einfluss von Alkohol
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