An dem Pkw waren Kennzeichen montiert, die nicht zu dem genutzten Pkw gehörten. Folge des Ganzen war, dass der Mann seinen Pkw abstellen und nicht weiter fahren durfte und die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Kennzeichenmissbrauch und Verstößen gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz.
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