Grundsätzlich ist Betteln in
Deutschland nicht verboten und jeder kann und muss für sich persönlich
entscheiden, ob er etwas geben möchte oder nicht. Aggressives Betteln
ist jedoch untersagt. Dies liegt beispielsweise vor, wenn ein Fuß in die
Haustür gestellt wird, damit diese nicht geschlossen werden kann, die
Hausbewohner beleidigt werden oder sich die Bettler trotz einer
ablehnenden Haltung der Hausbewohner nicht entfernen und immer wieder
nachhaken.
Die Polizei bittet alle Personen, die um Spenden ersucht werden, um eine erhöhte Wachsamkeit. Denn in Ausnahmefällen kommt es auch vor, dass das Klingeln an Haustüren und das Betteln für Trickdiebstähle o.ä. genutzt werden. Die Polizei geht allen eingehenden Hinweisen nach, um zu klären, wer dort bettelt und um mögliche Straftaten zu verhindern.
Die Polizei bittet alle Personen, die um Spenden ersucht werden, um eine erhöhte Wachsamkeit. Denn in Ausnahmefällen kommt es auch vor, dass das Klingeln an Haustüren und das Betteln für Trickdiebstähle o.ä. genutzt werden. Die Polizei geht allen eingehenden Hinweisen nach, um zu klären, wer dort bettelt und um mögliche Straftaten zu verhindern.
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