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Landkreis Cuxhaven. Die Polizeiinspektion Cuxhaven rückte am gestrigen Sonntag (26.01.2026) zu insgesamt 28 Verkehrsunfällen aus, die durch Schnee- oder Eisglätte verursacht wurden.
Besonders betroffen war die A27, auf der es 10 Unfälle gab. In den meisten Fällen blieb es bei Blechschäden, jedoch wurden 5 Autofahrer leicht verletzt.
Der Gesamtsachschaden der 28 Unfälle wird auf rund 100.000 Euro geschätzt.
Die Polizei mahnt zu angepasster Geschwindigkeit und vorausschauender Fahrweise – da witterungsbedingte Glätte auch in den kommenden Tagen möglich bleibt.
Geestland. In der Nacht zum Samstag (24.01.2026) kontrollierten Einsatzkräfte des Polizeikommissariats Geestland zwei Fahrzeugführer, die alkoholisiert mit ihren Pkw unterwegs waren.
Gegen 02:30 Uhr stoppten Beamte in Flögeln einen 21-jährigen Geestländer in seinem BMW. Ein Atemtest ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Nur zwei Stunden später – gegen 04:30 Uhr – kontrollierten die Beamten in Holßel einen 23-jährigen Geestländer mit einem Audi. Aufgrund deutlichen Alkoholgeruchs wurde ein Test durchgeführt. Dieser ergab 1,26 Promille. Dem Fahrer wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Ihn erwartet nun ein strafrechtliches Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
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Loxstedt/BAB27 – Am Freitagabend (23.01.2026) kontrollierten Einsatzkräfte des Polizeikommissariats Geestland gegen 20:30 Uhr eine 28-jährige Bremerin auf der Autobahn 27 in Fahrtrichtung Cuxhaven. Zuvor war die Opel-Fahrerin im Bereich der Baustelle Bremerhaven-Wulsdorf aufgefallen, weil sie andere Fahrzeuge verbotswidrig rechts überholte.
Bei der anschließenden Kontrolle versuchte die junge Frau zunächst, ihre Identität zu verschleiern. Die Beamtinnen konnten jedoch die tatsächlichen Personalien feststellen. Dabei kam heraus, dass die Frau nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Der Bremerin wurde die Weiterfahrt untersagt, und der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Sie muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.