Beamte des Wasserschutzpolizeireviers 4 der Polizei Hamburg in
Cuxhaven haben gestern ein unter gibraltarischer Flagge fahrendes
Mehrzweckfrachtschiff kontrolliert und umweltrechtliche Verstöße
festgestellt. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
legte eine hohe Sicherheitsleistung fest.
Im Rahmen einer
Schiffskontrolle stellten die Wasserschützer anhand einer Überprüfung
des Ballastwassertagebuchs fest, dass an Bord des 98 Meter langen
Frachters gegen die Regeln des Ballastwasserübereinkommens verstoßen
wurde.
So konnte dem Ballastwassertagebuch entnommen werden, dass
im Bereich Brunsbüttel knapp 60.000 Liter Ballastwasser verbotswidrig in
die Elbe eingeleitet worden waren.
Die Ahndung dieser
Ordnungswidrigkeit obliegt dem Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie (BSH), das eine Sicherheitsleistung von über 26.000 Euro
festlegte, die vom 34-Jährigen russischen Kapitän entrichtet wurde.
Die
Einleitung von unbehandeltem Ballastwasser kann zum Einschleppen von
schädlichen Wasserorganismen und Krankheitserregern führen, das neben
Risiken für die Umwelt und Sachwerten auch zu Gesundheitsschädigungen
von Menschen, Wild- und Nutztieren führen kann.
Die
Wasserschutzpolizei führt regelmäßig Schiffskontrollen zur Steigerung
der Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften durch und verfolgt
festgestellte Verstöße konsequent.
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