Ein 28-Jähriger ist am Montagnachmittag, 21. September, mit seinem E-Scooter durch eine Fußgängerzone in Langen gefahren. Gegen 15:30 Uhr geriet der Mann aus Geestland in eine Verkehrskontrolle der Polizei.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen Alkoholwert von 0,62 Promille fest. Auch wenn ein E-Scooter klein und langsam wirkt: Er gilt rechtlich als Kraftfahrzeug. Deshalb gelten für Fahrerinnen und Fahrer dieselben Promillegrenzen wie beim Auto.
Die Polizei leitete gegen den 28-Jährigen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Weiterfahren durfte er nicht – seinen E-Scooter musste er anschließend schieben.
Quelle: Polizei Cuxhaven
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