Mulsum. Ohne die erforderliche Fahrerlaubnis war
ein 51-Jähriger mit seinem Pkw der Marke Opel in der Ortschaft Mulsum
unterwegs. Bei der gestrigen Kontrolle konnte der Fahrzeugführer die
benötigte Fahrerlaubnis nicht vorweisen. Demnach wurde ihm die
Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.
Weiterhin wurde am Dienstag den 27.04.21 durch die Beamten des PK
Geestland im Birkenweg in Langen ein Fahrzeug kontrolliert. Im Verlauf
der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Pkw nicht den erforderlichen
Versicherungsschutz aufwies. Gegen den 40-jährigen Fahrzeugführer wurde
ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
eingeleitet. Vor Ort wurden die Kfz-Kennzeichen durch die Beamten
entsiegelt und die Zulassungsbescheinigung sichergestellt.

Kommentar veröffentlichen