Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag der „Joy Company GmbH“ ab | Cuxhaven News

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag der „Joy Company GmbH“ ab


 Innensenator Ulrich Mäurer: "Das Gericht ist unserer Argumentation auf ganzer Linie gefolgt"

Das Verwaltungsgericht Bremen hat heute einen Eilantrag der "Joy Company GmbH" abgelehnt. Mit dem Antrag hatte die Betreibergesellschaft des Neustädter Bordells "Eros 69" begehrt, dass Innensenator Ulrich Mäurer im Zusammenhang mit dem bestehenden Bordell in der Duckwitzstraße sowie dem geplanten Bordell in der Bürgermeister-Smidt-Straße nicht mehr länger behaupten dürfe, dass deren Geschäftsführerinnen lediglich "Strohfrauen" für die in Bremen verbotene Rockergruppe "Hells Angels" seien.

Nun kommt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Äußerungen des Senators nicht um bloße Unterstellungen, sondern um "wahre Tatsachenbehauptungen" handelt. Die polizeilichen Stellungnahmen würden belegen, dass eine der ehemaligen Führungsfiguren der in Bremen verbotenen "Hells Angels" auf die Geschäftsführerinnen maßgeblichen Einfluss ausübe. Innensenator Ulrich Mäurer: "Das Gericht folgt damit auf ganzer Linie unserer Argumentation." Der Ehemann beziehungsweise Bruder der Geschäftsführerinnen der Betreibergesellschaft ist heute Anführer der "Hells Angels MC Key Area" in Delmenhorst. In den vergangenen Monaten trat er in diversen Angelegenheiten als Ansprechpartner gegenüber Behörden für das "Eros69" in der Neustadt auf.

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