Cadenberge. Bei einer Verkehrskontrolle am Sonntagabend gegen 22 Uhr ist ein 30-jähriger aus dem Land Hadeln aus dem Verkehr gezogen worden. Die Beamten stellten bei der Kontrolle fest, dass der PKW des Mannes nicht zugelassen ist. Allerdings waren an dem Fahrzeug Kennzeichen angebracht, die zu einem anderen PKW gehören. Außerdem hatte der Fahrer keinen Führerschein. Dafür stand er vermutlich unter dem Einfluss von Drogen. Ihm wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Gegen den 30-jährigen wurden Verfahren wegen Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, das Pflichtversicherungsgesetz, das Betäubungsmittelgesetz und das Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.
Verkehrskontrolle quer durch die Strafgesetze
Cadenberge. Bei einer Verkehrskontrolle am Sonntagabend gegen 22 Uhr ist ein 30-jähriger aus dem Land Hadeln aus dem Verkehr gezogen worden. Die Beamten stellten bei der Kontrolle fest, dass der PKW des Mannes nicht zugelassen ist. Allerdings waren an dem Fahrzeug Kennzeichen angebracht, die zu einem anderen PKW gehören. Außerdem hatte der Fahrer keinen Führerschein. Dafür stand er vermutlich unter dem Einfluss von Drogen. Ihm wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Gegen den 30-jährigen wurden Verfahren wegen Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, das Pflichtversicherungsgesetz, das Betäubungsmittelgesetz und das Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.
Kommentar veröffentlichen