Ab dem kommenden Montag, den 06.07.2020,
werden die Zulassungsstellen des Landkreises Cuxhaven in Cuxhaven und
Schiffdorf ihren Betrieb auf Terminvergaben umstellen.
Die Zulassungsstellen sind seit dem 18.05.2020 wieder für den Besucherverkehr geöffnet. Die Einhaltung der Hygienevorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie hat allerdings unter anderem dazu geführt, dass die Bestuhlung und damit die Kapazität in den Wartebereichen reduziert werden musste, um den Mindestabstand von 1,5 m zwischen den einzelnen Personen jederzeit einhalten zu können.
Dies wiederum hat dazu geführt, dass die Kundinnen und Kunden vielfach vor den Zulassungsstellen warten mussten. Da zudem der Andrang an vielen Tagen beachtlich war, war diese Situation mit zeitlichen Unannehmlichkeiten für die Wartendenden verbunden. Um dem entgegen zu wirken, wurde nun entschieden, dass die Bearbeitung in den beiden Zulassungsstellen zukünftig ausschließlich nach Terminvergabe erfolgen soll.
Die Terminvergabe wird ab dem kommenden Montag blockweise erfolgen. Es werden also nicht Termine mit einzelnen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern vereinbart, sondern mehrere Termine innerhalb eines Zeitfensters vergeben.
Die Türen zu den Zulassungsstellen sind nicht geöffnet. Kundinnen und Kunden mit einem entsprechenden Einlasstermin werden gebeten, vor dem Gebäude zu warten, bis sie in den Wartebereich gebeten werden. Sie werden dann von dort der Reihe nach bedient. Durch diese Vorgehensweise kann es lediglich zu begrenzten Wartezeiten innerhalb des Gebäudes kommen.
Die Kundinnen und Kunden werden dringend gebeten, zu dem vereinbarten Termin einzeln (ohne Begleitung) zu erscheinen und nicht mehr als zwei Zulassungsvorgänge mitzubringen. Dies stellt sicher, dass längere Wartezeiten für die anderen Wartenden vermieden werden.
Termine werden ab Mittwoch, den 01.07.2020 unter der Telefonnummer 04721 66-2634 vergeben.
Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven.
Die Zulassungsstellen sind seit dem 18.05.2020 wieder für den Besucherverkehr geöffnet. Die Einhaltung der Hygienevorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie hat allerdings unter anderem dazu geführt, dass die Bestuhlung und damit die Kapazität in den Wartebereichen reduziert werden musste, um den Mindestabstand von 1,5 m zwischen den einzelnen Personen jederzeit einhalten zu können.
Dies wiederum hat dazu geführt, dass die Kundinnen und Kunden vielfach vor den Zulassungsstellen warten mussten. Da zudem der Andrang an vielen Tagen beachtlich war, war diese Situation mit zeitlichen Unannehmlichkeiten für die Wartendenden verbunden. Um dem entgegen zu wirken, wurde nun entschieden, dass die Bearbeitung in den beiden Zulassungsstellen zukünftig ausschließlich nach Terminvergabe erfolgen soll.
Die Terminvergabe wird ab dem kommenden Montag blockweise erfolgen. Es werden also nicht Termine mit einzelnen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern vereinbart, sondern mehrere Termine innerhalb eines Zeitfensters vergeben.
Die Türen zu den Zulassungsstellen sind nicht geöffnet. Kundinnen und Kunden mit einem entsprechenden Einlasstermin werden gebeten, vor dem Gebäude zu warten, bis sie in den Wartebereich gebeten werden. Sie werden dann von dort der Reihe nach bedient. Durch diese Vorgehensweise kann es lediglich zu begrenzten Wartezeiten innerhalb des Gebäudes kommen.
Die Kundinnen und Kunden werden dringend gebeten, zu dem vereinbarten Termin einzeln (ohne Begleitung) zu erscheinen und nicht mehr als zwei Zulassungsvorgänge mitzubringen. Dies stellt sicher, dass längere Wartezeiten für die anderen Wartenden vermieden werden.
Termine werden ab Mittwoch, den 01.07.2020 unter der Telefonnummer 04721 66-2634 vergeben.
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