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Der Wilhelmshavener gab an, dass er in Cuxhaven einen Freund besuchen wollte, den er jedoch nicht angetroffen habe. Wegen fehlender Geldmittel wollte er nun per Trampen zurück nach Hause. Der Wilhelmshavener wurde mit dem Funkstreifenwagen von der Autobahn gebracht. Er muss nun die Kosten des Polizeieinsatzes tragen und sich zusätzlich in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten, weil er keinen gerechtfertigten Grund hatte, die Stadt Cuxhaven aufzusuchen und damit gegen die 7. Allgemeinverfügung des LK Cuxhaven verstieß.
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