Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona- Virus" Stand: 01.04.2020, | Cuxhaven News

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona- Virus" Stand: 01.04.2020,


Aktuelle Zahl der Infektionen:

Anzahl der bestätigten Fälle: 56 Personen
(plus 1 im Vergleich zum Vortag)
Anzahl der noch Erkrankten: 33 Personen
(minus 3 im Vergleich zum Vortag)
Anzahl der Geheilten: 23 Personen
(plus 4 im Vergleich zum Vortag)
Anzahl der stationär Behandelten: 2 Personen
(keine Veränderung zum Vortag)
Anzahl der intensiv-medizinischen Behandelten: 1 Person
(keine Veränderung zum Vortag)
Anzahl der Todesfälle: keine
Insgesamt befinden sich drei Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus Cuxhaven. Eine davon wird intensiv- medizinisch betreut.
Auflistung nach Gemeinden
Gemeinde Beverstedt 1
Gemeinde Loxstedt 2
Gemeinde Schiffdorf 6
SG Börde Lamstedt 6 (plus 1)
SG Hemmoor 2
SG Land Hadeln 14
Stadt Cuxhaven 19
Stadt Geestland 6
56
Infektionsort
Deutschland 10
Frankreich 3
Italien 6
LK Cuxhaven 23 (plus 1)
USA 2
Österreich 10
Unklar Ausland 2
56
Infektionsketten
Cluster Hadeln 16
Haushaltskontakte 6 (plus 1)
Kontakt zu Fall im anderen LK 1
Kontakt zu Fall im LK 1
Reiserückkehrer 25
unklare Infektionskette 6
Veranstaltung in BW 1
56
„Die Lage im Landkreis Cuxhaven ist vergleichsweise ruhig“ bewertet Landrat Kai- Uwe Bielefeld die Situation mit aller gebotenen Vorsicht. „Die Tatsache, dass die Anzahl der Gesundeten höher ist als die Zahl der bestätigten Neu- Infektionen stimmen mich verhalten optimistisch.“

Maskenpflicht auch im Landkreis Cuxhaven?

„Das Thema, ob es auch im Landkreis Cuxhaven eine Maskenpflicht wie in Österreich oder der Stadt Jena geben sollte, beschäftigt uns zurzeit sehr“ berichtet Landrat Kai- Uwe Bielefeld und gibt dazu aus seiner Sicht folgende Erläuterungen:
Das Thema der Maskenpflicht und deren Sinnhaftigkeit ist aus Sicht des Landkreises Cuxhaven sowohl medizinisch wie auch psychologisch zu bewerten. Die folgenden Ausführungen basieren dabei immer darauf, dass mit dem Begriff „Maske“ immer der „Mund- Nasenschutz“ gemeint ist.
Neben dem normalen Mund- Nasenschutz gibt es die sogenannten FFP Masken in verschiedenen Filterklassen, die dem medizinischen Personal vorbehalten sind. Diese sind in den folgenden Ausführungen nicht gemeint.
Ein einfacher Mund-Nasenschutz schützt davor, dass andere Menschen von Speichel- oder Schleimtröpfchen der/ des Anderen getroffen werden. Weiterhin erinnert es die Trägerin/ den Träger daran, sich meist unbewusst nicht in das Gesicht zu fassen.
Einen sicheren Schutz vor einer Infektion bietet ein normaler Mund- Nasenschutz allerdings nicht.
Wenn allerdings alle eine Maske tragen würden, wären die Mitmenschen vor größeren potentiell ansteckenden Speicheltropfen besser geschützt. Und man signalisiert seinen Mitmenschen, dass man sie aktiv schützen möchte. Zusätzlich zeigt man den Wunsch nach Abstand. Daher kann das Tragen eines Mund- Nasenschutzes der Bevölkerung helfen.
Dabei sollte man immer bedenken, dass ein selbst genähter Mund- Nasenschutz regelmäßig gewaschen werden muss.
Das Gesundheitsamt des Landkreis Cuxhaven orientiert sich bei seinen Entscheidungen immer an den Empfehlungen des Robert- Koch- Institutes (RKI) und des Nds. Landesgesundheitsamtes (NLGA) bzw. setzt die Vorgaben des Landes um. Von dort wurden bisher keine solche Empfehlung oder Vorgaben ausgesprochen. Aus diesem Grunde ist derzeit keine Einführung eines verpflichtenden Mund- Nasenschutzes geplant.
Jeder kann aber für sich selber entscheiden, was er für gut hält und wie er sich wohl fühlt.
„Die weitere Entwicklung möchte ich hier abwarten und keinen Alleingang vollziehen“ stellt Landrat Kai- Uwe Bielefeld zu dem Thema klar und fügt hinzu: „Eines darf auf keinen Fall passieren: das Abstandsgebot sowie die überaus wichtige Handhygiene darf auf keinen Fall weniger beachtet werden, wenn ein Mund- Naseschutz getragen wird. In einer Verpflichtung hierfür sehe ich genau hierin eine Gefahr“.

Pflegeeinrichtungen – weitere Allgemeinverfügung des Landkreises veröffentlicht:

„Nachdem die Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus für Pflegeeinrichtungen einen Aufnahmestopp verhängt hat, ist der Landkreis Cuxhaven mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung einer Weisung des niedersächsischen Sozialministeriums gefolgt“ informiert Landrat Kai- Uwe Bielefeld. Diese tritt nach der für morgen veranlassten Veröffentlichung in der lokalen Tagespresse am Freitag, dem 03.04.2020 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 18. April 2020.
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Aktuelle Informationen zum Thema "Grünabfälle":

„Die aktuelle Lage hat auch Einschränkungen für die Entsorgung von Grünabfällen zur Folge“ berichtet Landrat Kai- Uwe Bielefeld. „Das schöne Wetter fordert gerade dazu auf, sich gärtnerisch zu betätigen. Die gewohnte Routine zur Entsorgung der Grünabfälle ist jedoch so wie gewohnt nicht umsetzbar“ betont der Landrat und ergänzt: „Ich denke, dass eine Lagerung der Grünabfälle auf dem eigenen Grundstück in diesen Zeiten zumutbar ist. Nicht akzeptabel ist, dass diese - womöglich noch in Plastiksäcken - in der freien Natur wild entsorgt werden. Dieses ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld belegt.“
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der offiziellen Pressemitteilung, die Sie hier finden. Dort hat der Landkreis Cuxhaven auch Informationen zum Thema „Osterfeuer“ veröffentlicht.

Zunahme von häuslicher Gewalt im Landkreis Cuxhaven nicht zu beobachten:

„Die Kontakteinschränkungen, die wir alle in unserem Alltag spüren, brachten die Befürchtung mit, dass sich die häusliche Gewalt gegenüber Frauen und Kindern erhöhen wird. Die aktuell fehlenden Freizeitangebote außerhalb der eigenen vier Wände können Auseinandersetzungen und Krisen in Familien fördern. Dieses ist im Landkreis Cuxhaven bisher nicht zu verzeichnen“ erklärt Landrat Kai- Uwe Bielefeld. „Ich wünsche mir, dass das im Interesse aller auch so bleibt. Gleichwohl bitte ich die Bevölkerung, entsprechende Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt zu richten.“ Sofern es einen Bedarf an Hilfe und Unterstützung gibt, können Kinder und Jugendliche eine telefonische Beratung in einer persönlich schwierigen Situation unter der Rufnummer 116 111 erhalten. Eltern haben die Möglichkeit, sich an die Rufnummer 0800 111 0550 zu wenden. Sie werden dort von ausgebildeten Fachkräften betreut und beraten.
Einen Überblick über Angebote und Informationen, die das Land Niedersachsen dazu gibt, finden Sie auf der Website www.kinderschutz-niedersachsen.de. Eine graphische Übersicht stellt die Angebote übersichtlich als Bild dar. Dieses können Sie hier auch herunterladen.
Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven. 300x250 not ani
Labels:

Kommentar veröffentlichen

[facebook][blogger]

Author Name

Kontaktformular

Name

E-Mail *

Nachricht *

Powered by Blogger.