Stand: 31.03.2020, 15:00 Uhr
Insgesamt befinden sich
drei Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus Cuxhaven. Eine
davon wird intensiv- medizinisch betreut.
Auflistung nach Gemeinden
Infektionsort
Infektionsketten
„Ich habe mich heute sehr darüber gefreut, dass
nach Rückmeldung aus dem Gesundheitsamt 12 weitere Personen die
Erkrankung überwunden haben!“ Mit diesen Worten zeigt sich Landrat Kai-
Uwe Bielefeld erfreut darüber, diese gute Nachricht übermitteln zu
können.
Patientinnen und Patienten, die sich nach einer bestätigten Infektion mit leichtem Krankheitsverlauf in häuslicher Quarantäne befanden, gelten frühestens nach 14 Tagen dann als gesund, wenn sie danach mindestens 48 Stunden ohne Symptome sind und dieses ärztlich bestätigt ist.
Anders ist es bei Personen, die aufgrund der Infektion mit schwerem Krankheitsverlauf stationär behandelt werden. Hier erfolgt eine Meldung als gesund erst nach, wenn es zwei weitere Testungen mit negativem Ergebnis gab.
Demnach werden die Betreiber der Einrichtungen auch aufgefordert, die Bewohnerinnen und Bewohner anzuhalten, die Einrichtungen und das dazugehörige Außengelände nicht zu verlassen.
Ausgenommen von dem Aufnahmestopp sind Einrichtungen, in denen gewährleistet ist, dass neu aufzunehmende Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen separiert und von den übrigen Bewohnerinnen und Bewohnern in Quarantäne untergebracht werden.
„Wichtig ist mir, dass die Aufnahme von aus dem Krankenhaus zu entlassenden Patientinnen und Patienten in solitären Kurzzeitpflege- oder Reha-Einrichtungen, die gezielt für diese Funktion hergerichtet und zur Kurzzeitpflege ermächtigt wurden, zulässig sein wird. Diese Festlegung hilft den Betroffenen“ ergänzt der Landrat und hofft auf Verständnis in der Bevölkerung für diese Maßnahmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der offiziellen Pressemitteilung, die Sie hier finden.
Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven.
Aktuelle Zahl der Infektionen:
Anzahl der bestätigten Fälle: | 55 Personen (plus 1 im Vergleich zum Vortag) |
Anzahl der noch Erkrankten: | 36 Personen (plus 1 im Vergleich zum Vortag) |
Anzahl der Geheilten: | 19 Personen (plus 12 im Vergleich zum Vortag) |
Anzahl der stationär Behandelten: | 2 Person (plus 1 im Vergleich zum Vortag) |
Anzahl der intensiv-medizinischen Behandelten: | 1 Person (keine Veränderung zum Vortag) |
Anzahl der Todesfälle: | keine |
Auflistung nach Gemeinden
Gemeinde Beverstedt | 1 |
Gemeinde Loxstedt |
2 |
Gemeinde Schiffdorf | 6 |
SG Börde Lamstedt | 5 |
SG Hemmoor | 2 |
SG Land Hadeln |
14 |
Stadt Cuxhaven | 19 (plus 1) |
Stadt Geestland | 6 |
55 |
Deutschland | 10 |
Frankreich | 3 |
Italien | 6 |
LK Cuxhaven | 22 (plus 1) |
USA | 2 |
Österreich | 10 |
Unklar Ausland | 2 |
55 |
Cluster Hadeln | 16 |
Haushaltskontakte | 5 |
Kontakt zu Fall im anderen LK | 1 |
Kontakt zu Fall im LK | 1 |
Reiserückkehrer | 25 |
unklare Infektionskette | 6 (plus 1) |
Veranstaltung in BW | 1 |
55 |
Wer gilt als geheilt?
„Hierbei halten wir uns an die Empfehlungen des Robert- Koch- Institutes“ erläutert der Landrat und stellt die Kriterien dazu vor.Patientinnen und Patienten, die sich nach einer bestätigten Infektion mit leichtem Krankheitsverlauf in häuslicher Quarantäne befanden, gelten frühestens nach 14 Tagen dann als gesund, wenn sie danach mindestens 48 Stunden ohne Symptome sind und dieses ärztlich bestätigt ist.
Anders ist es bei Personen, die aufgrund der Infektion mit schwerem Krankheitsverlauf stationär behandelt werden. Hier erfolgt eine Meldung als gesund erst nach, wenn es zwei weitere Testungen mit negativem Ergebnis gab.
Pflegeeinrichtungen – weitere Allgemeinverfügung des Landkreises folgt:
„Nachdem die Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus für Pflegeeinrichtungen einen Aufnahmestopp verhängt hat, wird der Landkreis Cuxhaven mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung einer Weisung des niedersächsischen Sozialministeriums folgen“ informiert Landrat Kai- Uwe Bielefeld. Diese tritt am Tag nach Veröffentlichung in der lokalen Tagespresse in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 18. April 2020.Demnach werden die Betreiber der Einrichtungen auch aufgefordert, die Bewohnerinnen und Bewohner anzuhalten, die Einrichtungen und das dazugehörige Außengelände nicht zu verlassen.
Ausgenommen von dem Aufnahmestopp sind Einrichtungen, in denen gewährleistet ist, dass neu aufzunehmende Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen separiert und von den übrigen Bewohnerinnen und Bewohnern in Quarantäne untergebracht werden.
„Wichtig ist mir, dass die Aufnahme von aus dem Krankenhaus zu entlassenden Patientinnen und Patienten in solitären Kurzzeitpflege- oder Reha-Einrichtungen, die gezielt für diese Funktion hergerichtet und zur Kurzzeitpflege ermächtigt wurden, zulässig sein wird. Diese Festlegung hilft den Betroffenen“ ergänzt der Landrat und hofft auf Verständnis in der Bevölkerung für diese Maßnahmen.
Anforderungen für persönliche Schutzausrüstung werden beim Landkreis gesammelt:
Das Land Niedersachsen hat alle Landkreise aufgefordert zu melden, welchen Bedarf es an persönlicher Schutzausrüstung für die Bereiche Krankhäuser, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen usw. gibt. „Hierfür haben wir eine Internetseite geschaltet, wo die Einrichtungen ihren Bedarf an den Landkreis melden können“ erläutert Landrat Kai- Uwe Bielefeld das weitere Vorgehen und ergänzt: „Diese Meldungen können allerdings nicht von Privatpersonen zum individuellen Schutz genutzt werden.“Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der offiziellen Pressemitteilung, die Sie hier finden.
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