Land- und Forstwirtschaftlicher Zug im gewerblichen Güterverkehr | Cuxhaven News

Land- und Forstwirtschaftlicher Zug im gewerblichen Güterverkehr


Am 31.05.2019 kontrollierten Beamte des PK Geestland gegen 07:30 Uhr in 27607 Geestland, OT Debstedt, einen 42-jährigen Mann aus Elsfleth, welcher mit einem land- und forstwirtschaftlichen Gespann (Ackerschlepper + Muldenanhänger) unterwegs war. Beladen war der Transport mit ca. 12m³ Bauschutt, welcher zu einem Entsorgungsbetrieb gefahren werden sollte. Die festgestellte Fahrt stand hierbei nicht in Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlichem Betrieb, sodass für das Gespann die Rechtsvorschriften eines LKW mit Anhänger gelten. Dies hatte zur Folge, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war (benötigt wird die Klasse CE). Des Weiteren wurde ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet, da das Gespann nur für Land- und Forstwirtschaft zugelassen war. Ebenso muss der Fahrzeughalter und Auftraggeber bezüglich des Zulassens der Fahrt mit einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen. Weitere Ordnungswidrigkeiten (z.B. das Güterverkehrsgesetz) wurden ebenfalls eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

2. Technische Mängel und erhebliche Überladung Am 31.05.2019 kontrollierten Beamte des PK Geestland gegen 08:00 Uhr in 27607 Geestland, OT Elmlohe, einen Kleintransporter, welcher von einem 54-jährigen Cuxhavener geführt wurde. Beladen war das Fahrzeug mit Metallschrott. Bereits bei der ersten Kontrolle fielen diverse technische Mängel am Fahrzeug auf (gerissene Frontscheibe, mangelhafte Beleuchtung, diverse Schäden am Fahrzeugrahmen). Des Weiteren bestand der Verdacht der Überladung. Eine Wägung bestätigte diesen Anfangsverdacht. Insgesamt war das Fahrzeug um über 50% bzw. 1.770 kg überladen. Die Wägung erfolgte am Zielort des Fahrzeugs, so dass der Fahrzeugführer ohne größere Schwierigkeiten abladen konnte. Er muss jedoch mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
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