Am 14. März 2018, in der Zeit von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr, führten Polizeibeamte des PK Geestland auf der BAB A27, in Fahrtrichtung Cuxhaven eine Kontrolle von Kleintransporter durch.
Es wurden insgesamt 195 Fahrzeuge kontrolliert, davon wurden 105 Fahrzeuge beanstandet.( ca 54% )
Ein LKW einer Gerüstbaufirma aus Bremen wurde kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass das zulässige Gesamtgewicht um 2500 Kg/33% überschritten war. Er musste vor Ort abladen und konnte erst danach seine Fahrt fortsetzen, um zu einer späteren Zeit die restlichen Gerüstteile aufzuladen.
Ein LKW einer Spedition hatte seine Ladung, darunter auch Gefahrgüter nicht ordnungsgemäß gesichert. Diese musste er vor Ort nachsichern. Ihn erwartet ein empfindliches Bußgeld.
Ein Fahrzeuggespann aus PKW und Anhänger wurde kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die verbaute Anhängerkupplung nicht im Fahrzeugschein eingetragen war. Auf Nachfrage gab der Fahrer zu, dass der die Anhängerkupplung in der Marke "Eigenbau" selbst montiert hatte. Er musste den Anhänger vor Ort abstellen und konnte erst danach seine Fahrt fortsetzen.
Der Fahrer eines Handwerker-Fahrzeugs aus Oldenburg wurde kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass auf der Ladefläche Gasflaschen ungesichert transportiert wurden. Er durfte seine Fahrt erst nach der ordnungsgemäßen Sicherung seiner Ladung fortsetzen. Ihn erwartet ein empfindliches Bußgeld.
Ein LKW aus Westerstede wurde kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Aufbau der Ladefläche dermaßen deformiert war, dass die Ladungssicherung nicht mehr gewährleistet war. Die deformierte Ladefläche stellte weiterhin einen massiven technischen Mängel dar, da sich die Ladewand bereits von der Ladefläche löste. Eine technische Überprüfung in einer Fachwerkstatt ergab einen verkehrsunsicheren Zustand. Der Betrieb des Fahrzeugs wurde noch vor Ort untersagt.
Ein Autotransporter mit Anhänger aus Bulgarien wurde kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass für den Anhänger kein Versicherungsschutz bestand. Gegen den Fahrzeugführer wurde eine Anzeige gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.
Hinzukommend wurde der Geschwindigkeitstrichter der Kontrollstelle überwacht. Hierbei wurden 122 Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt.
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