Achtung Wild! | Cuxhaven News

Achtung Wild!

 In dem Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Cuxhaven kommt es momentan vermehrt zu Wildunfällen. 

Ein Wildunfall kann jedem Verkehrsteilnehmer passieren. Mit gewissen Verhaltensregeln kann der Fahrer jedoch erheblichen Einfluss darauf nehmen, wie der Unfall verläuft. Häufig wird der Aufprall eines Tieres auf das eigene Fahrzeug unterschätzt. Eine vorherige Auseinandersetzung mit dem Thema, kann jedem Fahrzeugführer dabei helfen, im Ernstfall richtig zu handeln, so Birte Heimberg, Verkehrssicherheitsberaterin der Polizeiinspektion Cuxhaven.

Sie rät deshalb: Reduzieren Sie bei Fahrten durch Wald- und Wiesengebieten die Geschwindigkeit und rechnen Sie insbesondere in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel. Beachten Sie Warnschilder für Wildwechsel und passen Sie Ihre Fahrweise an. Seien Sie bremsbereit! Sofern Wild am Fahrbahnrand steht, ist folgendes Verhalten wichtig: Abblenden-Abbremsen-Hupen-Anhalten. Schalten Sie die Warnblinkanlage an. Wenn sich die Tiere entfernen, passieren Sie die Stelle in Schrittgeschwindigkeit und beobachten Sie den Fahrbahnrand genau. Ein Tier kommt selten allein. Verkehrsteilnehmer müssen immer damit rechnen, dass noch weitere Tiere folgen. Führen Sie bei plötzlichem Wildwechsel keine Ausweichmanöver in den Gegenverkehr durch. Bremsen Sie stark ab und halten Sie Ihre Fahrspur. Gefährden Sie niemals Menschenleben für ein Tierleben - auch wenn Sie noch so gerne für Tiere bremsen.

Zweiradfahrer: Ein Zusammenstoß eines Zweirades mit einem Tier hat meist einen Sturz mit schwerwiegenden Verletzungen zur Folge. Deshalb sollten sie einer Kombination aus Bremsen und Ausweichmanöver immer den Vorzug geben. Sollten Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen mit einem Tier kollidiert sein, dann schalten Sie sofort die Warnblinkanlage an und sichern Sie die Unfallstelle ab bzw. kennzeichnen diese deutlich sichtbar auch durch Aufstellen eines Warndreiecks. Berühren Sie kein Wild und nehmen Sie auf keinen Fall Wild mit. Versuchen Sie nicht dem verletzten Tier zu helfen. Sie können für verletztes Wild nichts Sinnvolles tun. Angefahrene, noch lebende Tiere können zur Gefahr werden. Es kann keine Alternative sein, nach einem Zusammenstoß mit einem Tier einfach weiterzufahren - selbst wenn dieses weiterläuft. Fast immer ist davon auszugehen, dass Tiere durch eine Kollision verletzt wurden. Deshalb verständigt die Polizei nach einem Unfall den zuständigen Jagdpächter, der die Nachsuche nach dem Tier übernimmt und es ggf. von seinen Leiden befreien kann.
Wer diese Verständigungskette nicht in Gang bringt, kann sich wegen des Unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle und des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz strafbar machen. Wer getötete oder verletzte Tiere auf der Fahrbahn liegen lässt, der bereitet damit Hindernisse und macht sich ggf. gemäß § 315 b des Strafgesetzbuches strafbar. .

Ein Zusammenstoß eines Zweirades mit einem Tier hat meist einen Sturz mit schwerwiegenden Verletzungen zur Folge.

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