uffällig war hierbei die durch Nachfahren gemessenene Geschwindigkeit von ca. 75 km/h anstelle der für das Fahrzeug zulässigen Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h. Eine erforderliche Fahrerlaubnis für das frisierte Kleinkraftrad konnte der junge Fahrer nicht vorweisen. Die Polizei weist darauf hin, dass das Fahren mit illegal getunten Motorrollern und Kleinkrafträdern, bei denen durch technische Veränderungen die Maximalgeschwindigkeit erhöht wird, nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben und zu Führerscheinsperren führen kann. Entsprechende Manipulationen am Fahrzeug bergen insbesondere die Gefahr, dass die Bremsanlagen und andere Bauteile nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind und sich z.B. Bremswege verlängern. Aufgrund der herbstlichen Jahreszeit wirkt sich dieser Umstand besonders aus. Bei Unfällen kann es unter Umständen zu versicherungstechnischen Problemen kommen. Das Foto zeigt den Roller des Beschudligten. Auch der Auspuff wurde bemängelt. .
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