Landwirtschaftlicher Anhänger ohne Zulassung und Pflichtversicherung | Cuxhaven News

Landwirtschaftlicher Anhänger ohne Zulassung und Pflichtversicherung


Beamte des PK Hemmoor stellten bei einer Kontrolle eines Einwohners der Samtgemeinde Am Dobrock am Samstag Vormittag in der Wingst fest, dass der Anhänger des landwirtschaftlichen Zuges nicht zugelassen und nicht versichert war.
Den Mann erwartet nun ein Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Landwirtschaftliche Anhänger sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassungsfrei. Sie dürfen nur auf landwirtschaftlichen Betrieben für landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Weiterhin müssen sie am Heck mit einem 25 Km/h Schild gekennzeichnet sein und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/h darf nicht überschritten werden. Darüberhinaus ist ein Wiederholungskennzeichen von einem zugelassenen Fahrzeug des Betriebes vorgeschrieben.

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