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Beamte
des PK Hemmoor stellten bei einer Kontrolle eines Einwohners der
Samtgemeinde Am Dobrock am Samstag Vormittag in der Wingst fest, dass
der Anhänger des landwirtschaftlichen Zuges nicht zugelassen und nicht
versichert war.
Den Mann erwartet nun ein Straf- und
Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Landwirtschaftliche Anhänger sind nur unter bestimmten Voraussetzungen
zulassungsfrei. Sie dürfen nur auf landwirtschaftlichen Betrieben für
landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Weiterhin müssen sie am
Heck mit einem 25 Km/h Schild gekennzeichnet sein und die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/h darf nicht überschritten werden.
Darüberhinaus ist ein Wiederholungskennzeichen von einem zugelassenen
Fahrzeug des Betriebes vorgeschrieben.
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