Mehrere Alkohol und Drogenfahrten am Wochenende :Höchstwert 5Promille und sowieso keinen Führerschein | Cuxhaven News

Mehrere Alkohol und Drogenfahrten am Wochenende :Höchstwert 5Promille und sowieso keinen Führerschein

Ein 53jähriger Cuxhaven wurde am Freitagabend im Stadtgebiet kontrolliert, als er mit seinem Pkw unterwegs war. Dabei stellte die Beamten fest, dass er deutlich mehr als 1,1 o/oo hatte. Es wurde eine Blutprobe entnommen, der Führerschein sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.
 Nicht viel anders erging es in der gleichen Nacht einem 29jährigen. Allerdings war hier Alkohol nicht der Grund. Der Fahrzeugführer hatte Betäubungsmittel zu sich genommen und seinen Pkw auf öffentlichen Straßen geführt. Auch in diesem Fall ist ein Strafverfahren eingeleitet worden.

Am Sonntagmorgen, gegen 01:00 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung in Altenwalde ein Pkw-Fahrer auf, der durch seine ungewöhnliche Fahrweise eine Kontrolle herauf beschwor. Dabei stellte die Beamten eine Alkoholbeeinflussung von über 1,00 o/oo fest. Die Folge war eine Blutentnahme und die Beschlagnahme des Führerscheines.

 Mit einem Alkoholwert von nahezu 5 o/oo (in Worten FÜNF) Promille befuhr eine 34jährige in der Nacht zu Sonntag diverse Straßen im Stadtgebiet Cuxhaven. Im Carl-Vinnen-Weg endete ihre Fahrt am Bordstein. Sachschaden, vor allem an dem genutzten Fahrzeug, war die Folge. Nach erfolgter Blutentnahme stellte sich im Verlaufe der weiteren Ermittlungen heraus, dass die Dame auch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist!
 Ein 32jähriger fiel am Sonntagvormittag einer Streifenwagenbesatzung auf, da er mehrere Verkehrsverstöße begangen hatte. Einen Führerschein konnte er während der sich anschließenden Kontrolle nicht vorweisen. Weitere Ermittlungen ergaben dann, dass er bereits mehrere Jahre nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Fahrzeughalterin des genutzten Pkw wusste um diesen Umstand, verhinderte die Fahrt aber nicht. Gegen beide, Fahrer sowie Fahrzeughalterin, wurden Strafverfahren eingeleitet.

Ebenfalls ein Strafverfahren wurde gegen einen 23jährigen eingeleitet, der mit seinem Mofa deutlich schneller als die erlaubten 25 Km/h fuhr. Da das Mofa durch die höherer Geschwindigkeit führerscheinpflichtig wurde, der 23jähre aber lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war, hätte er das Fahrzeug nicht fahren dürfen. Auch in diesem Falle stellten die Beamten zusätzlich eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel fest, was zu einem weiteren Strafverfahren führte.

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