Ein 53jähriger Cuxhaven wurde am Freitagabend im Stadtgebiet
kontrolliert, als er mit seinem Pkw unterwegs war. Dabei stellte die
Beamten fest, dass er deutlich mehr als 1,1 o/oo hatte. Es wurde eine
Blutprobe entnommen, der Führerschein sichergestellt und ein
Strafverfahren eingeleitet.
Nicht viel anders erging es in der
gleichen Nacht einem 29jährigen. Allerdings war hier Alkohol nicht der
Grund. Der Fahrzeugführer hatte Betäubungsmittel zu sich genommen und
seinen Pkw auf öffentlichen Straßen geführt. Auch in diesem Fall ist
ein Strafverfahren eingeleitet worden.
Am Sonntagmorgen, gegen
01:00 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung in Altenwalde ein
Pkw-Fahrer auf, der durch seine ungewöhnliche Fahrweise eine Kontrolle
herauf beschwor. Dabei stellte die Beamten eine Alkoholbeeinflussung von
über 1,00 o/oo fest. Die Folge war eine Blutentnahme und die
Beschlagnahme des Führerscheines.
Mit einem Alkoholwert von nahezu 5
o/oo (in Worten FÜNF) Promille befuhr eine 34jährige in der Nacht zu Sonntag
diverse Straßen im Stadtgebiet Cuxhaven. Im Carl-Vinnen-Weg endete ihre
Fahrt am Bordstein. Sachschaden, vor allem an dem genutzten Fahrzeug,
war die Folge. Nach erfolgter Blutentnahme stellte sich im Verlaufe der
weiteren Ermittlungen heraus, dass die Dame auch nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis ist!
Ein 32jähriger fiel am Sonntagvormittag
einer Streifenwagenbesatzung auf, da er mehrere Verkehrsverstöße
begangen hatte. Einen Führerschein konnte er während der sich
anschließenden Kontrolle nicht vorweisen. Weitere Ermittlungen ergaben
dann, dass er bereits mehrere Jahre nicht mehr im Besitz einer
Fahrerlaubnis ist. Die Fahrzeughalterin des genutzten Pkw wusste um
diesen Umstand, verhinderte die Fahrt aber nicht. Gegen beide, Fahrer
sowie Fahrzeughalterin, wurden Strafverfahren eingeleitet.
Ebenfalls ein Strafverfahren wurde gegen einen 23jährigen eingeleitet,
der mit seinem Mofa deutlich schneller als die erlaubten 25 Km/h fuhr.
Da das Mofa durch die höherer Geschwindigkeit führerscheinpflichtig
wurde, der 23jähre aber lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung
war, hätte er das Fahrzeug nicht fahren dürfen. Auch in diesem Falle
stellten die Beamten zusätzlich eine Beeinflussung durch
Betäubungsmittel fest, was zu einem weiteren Strafverfahren führte.
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