Gemeinsame Presseerklärung
der Staatsanwaltschaft Stade, der Polizeiinspektion Cuxhaven und des
Hauptzollamts Bremen


Stade / Cuxhaven. Die Staatsanwaltschaft
Stade führt derzeit ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen die
Betreiber einer in Cuxhaven ansässigen Taxi- und Mietwagenzentrale sowie
eines in der Fahrenholzstraße ansässigen Bordells wegen des Verdachts
des schweren Bankrotts, des gewerbsmäßigen Betruges sowie des
Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (sog. Schwarzarbeit).
In diesem Zusammenhang erfolgte gestern eine umfangreiche
Durchsuchungsaktion von insgesamt 14 Objekten im Raum Cuxhaven.
Beteiligt waren neben Beamten der Polizeiinspektion Cuxhaven u.a. auch
Beamte der Niedersächsischen Bereitschaftspolizei und des Hauptzollamtes
Bremen. Den Beschuldigten wird u.a. vorgeworfen, trotz eines laufenden
Insolvenzverfahrens ihre Geschäfte unvermindert fortzuführen. Die
hierdurch erzielten Umsätze sollen sie pflichtwidrig nicht abgeführt,
sondern stattdessen für sich behalten haben. Insgesamt waren rund 150
Durchsuchungskräfte an der Vollstreckung der vom Amtsgericht Stade auf
Veranlassung der Staatsanwaltschaft Stade erlassenen 14
Durchsuchungsbeschlüsse beteiligt. Zum Einsatz kamen dabei auch zwei
Bargeldspürhunde des Zolls. Zwei Beschuldigte im Alter von 56 und 43
Jahren konnten vorläufig festgenommen werden, davon einer am Flughafen
in Bremen kurz vor seiner Urlaubsreise in das Ausland. Die
Staatsanwaltschaft Stade wird insoweit Haftbefehl beantragen. Die beiden
Festgenommenen sollen noch heute dem zuständigen Haftrichter vorgeführt
werden. Gegen die beiden festgenommenen Tatverdächtigen wurde bereits
vor mehreren Jahren wegen ähnlicher Vorwürfe ermittelt. Beide wurden
damals auch rechtskräftig zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt.
Es wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Gesichert werden
konnten darüber hinaus hohe Bargeldbeträge im sechstelligen Bereich,
eine Schusswaffe, diverse Munition sowie mehrere Pkw.
Die
Ermittlungen dauern an. Mit Rücksicht auf das laufende
Ermittlungsverfahren können derzeit keine weiteren Erklärungen abgegeben
werden.
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