Polizei warnt vor falschen Stromablesern | Cuxhaven News

Polizei warnt vor falschen Stromablesern

Es ist wieder die Zeit des Ablesens des Stromverbrauchs am hauseigenen Stromzähler. Energieversorger senden ihre Mitarbeiter oder beauftragte Personen an die Haustüren der örtlichen Anwohner. Doch Vorsicht: Nicht jeder, der an der Haustür klingelt und sich als Mitarbeiter eines Stromanbieters ausgibt, ist auch ein solcher. Ob Energieversorger, Wasserwerk oder Telekommunikationsanbieter ... Die Masche ist nicht neu, aber immer wieder finden Trickdiebe bzw. Trickbetrüger auf diese Art ihre Opfer, wovon vorwiegend Senioren betroffen sind. Der Präventionsbeauftragte des Polizeikommissariates Hemmoor, Polizeioberkommissar Bernhard Isele, gibt deshalb folgende Verhaltenstipps und Hinweise: Begegnen sie fremden Personen an der Haustür mit einer gesunden Skepsis. Seriöse Mitarbeiter sind immer im Besitz eines entsprechenden Dienstausweises und weisen diesen entweder unaufgefordert oder auf Nachfrage gerne vor. Aber auch diesen Umstand kennen die Trickdiebe und fälschen solche Ausweise, so dass diese auf Anhieb nicht als solche zu erkennen sind. Deshalb empfiehlt die Polizei dringend, sich immer mittels eines Rückrufs beim entsprechenden Unternehmen über die Rechtmäßigkeit des Mitarbeiters zu informieren. Ein seriöser Mitarbeiter hat für diese Maßnahme auch Verständnis. Schließen sie dazu wieder die Haustür und tätigen sie selbst diesen Rückruf. Zur zusätzlichen Absicherung der Haustür empfiehlt die Polizei ein Sperrbügelschloss. Dieses öffnet die Tür zunächst nur einen Spalt und erlaubt anschließend das Wiederverschließen oder Öffnen der Tür. Lassen sie keine fremden Personen, ohne diese Vorsichtsmaßnahmen ins Haus. Oftmals arbeiten Trickdiebe auch arbeitsteilig: ein Täter lenkt das Opfer unter einem Vorwand ab, der zweite Täter durchsucht das Haus. Auch Frauen können dabei als Täterinnen in Frage kommen. Wenn sie sich nicht sicher sind, müssen sie keine Mitarbeiter ins Haus lassen. Verweisen sie höflich, aber bestimmt auf ihr Hausrecht und teilen sie den Zählerstand anschließend online, telefonisch oder schriftlich ihrem Unternehmen mit. Und rufen sie bei Verdacht sofort die Polizei. Merken sie sich das Aussehen der Personen und gegebenenfalls ein benutztes Fahrzeug, Kennzeichen oder die Fahrtrichtung und teilen sie diese Details bei ihrem Anruf der Polizei mit.

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