Polizei warnt vor aggressiver Vertreterin - Obacht bei sogenannten Haustürgeschäften | Cuxhaven News

Polizei warnt vor aggressiver Vertreterin - Obacht bei sogenannten Haustürgeschäften

Cuxhaven. Der Polizei wurde mitgeteilt, dass am Dienstagnachmittag im Bereich Groden und Altenbruch eine junge Frau unterwegs war, die bei dem Versuch, an der Haustür Verträge abzuschließen, durch eine aggressive Art aufgefallen war. Die Polizei nimmt dies zum Anlass, abermals vor Haustürgeschäften zu warnen. Tipps Ihrer Polizei: - Lassen Sie sich zu einer vertraglichen Unterschrift niemals drängen! Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben. - Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das korrekte Datum und die Unterschriften!Andernfalls können Sie Probleme mit der Widerrufsfrist bekommen. - Fordern Sie eine Durchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. - Wenn Sie von einem Geschäft zurücktreten möchten, schicken Sie Ihren schriftlichen Widerruf immer per Einschreiben mit Rückschein. Ob in Ihrer
Privatwohnung, bei Freizeitveranstaltungen, einer Kaffeefahrt oder auf der Straße - bei unterschiedlichsten Gelegenheiten können Sie durch Fremde dazu gebracht werden, eine geschäftliche Erklärung abzugeben. In solchen Fällen spricht man von "Haustürgeschäften". Geschäfte, auch Versicherungen, die auf solche Weise zustande kommen, können Sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen. Das geht immer ohne Angabe von Gründen und gilt für Verträge über Ratenkauf und Ratenlieferung (z. B. Zeitschriften-Abonnements), Werk- und Dienstleistungen, Ehevermittlung oder Handwerkerleistungen. Kein Widerrufsrecht haben Sie ... - ... wenn Sie den Vertreter selbst bestellt haben, - ... bei Bagatellgeschäften (bis ca. 40 Euro), - ... bei der Mitgliederwerbung für Vereine oder - ... wenn die Erklärung notariell beurkundet ist. +++++++++++++++++++++ -->

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