Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz | Cuxhaven News

Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz

Bremen 	Heute prüften über 40 Zöllnerinnen und Zöllner der 
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bremen im Rahmen 
einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die 
Einhaltung des Mindestlohns.
Dabei wurden in den Landkreisen Cuxhaven und Stade 24 Arbeitgeber 
geprüft und vor Ort 49 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung 
befragt. 
Geprüft wurden hier schwerpunktmäßig Kioske, Tankstellen und 
Autowaschanlagen. 
Dabei wurden in den Landkreisen Cuxhaven und Stade in zwei Fällen 
Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Mindestlohnbestimmungen 
sowie drei Meldeverstöße zur Sozialversicherung  festgestellt. In 
drei Fällen gab es Anhaltspunkte für eine Arbeitsaufnahme bei 
gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen.
In der Stadt Bremen wurden 41 Arbeitgeber überprüft und 99 
Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt. In der Hansestadt 
prüften die Zöllnerinnen und Zöllner in der Gastronomiebranche sowie 
in Friseur- und Kosmetiksalons.  In zwei Fällen wurden Arbeitende aus
Nicht-EU-Staaten angetroffen, die aufgrund Ihres Aufenthaltstatusses 
keine Arbeit hätten aufnehmen dürfen. Gegen beide Personen wurde ein 
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes
und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der 
unerlaubten Arbeitsaufnahme eröffnet. Beide Personen waren zudem 
nicht zur Sozialversicherung angemeldet.
"Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns ist eine wesentliche 
Voraussetzung zur sozialen Sicherung der Bürgerinnen und Bürger und 
steht bei Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durch die 
deutliche Anhebung auf 12,00 Euro weiter im Fokus unserer Tätigkeit",
erläutert Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen und macht 
deutlich "Zuwiderhandlungen werden von uns konsequent verfolgt. Das 
Vorenthalten von Löhnen oder Lohnbestandteilen ist nichts anderes als
Wirtschaftskriminalität." 
An die heute durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche 
Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der 
Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen 
abgeglichen  und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei 
steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden 
und der Rentenversicherung.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche 

Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die 
Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. 
Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige 
bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, 
unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu 
verschleiern.
Zusatzinformation:
Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen 
sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten 
Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer 
hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges 
Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von  
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung...

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