„Nach
Aufhebung der Kontaktbeschränkungen und der stufenweisen Wiederaufnahme
des Schulbetriebes liegen nun insgesamt fünf bestätigte Infektionen bei
Schulkindern an den folgenden fünf Schulen vor:
Grundschule Cadenberge,
Schule Am Wilden Moor in Geestland,
Grundschule am Hinschweg in Geestland,
Bürgermeister-von-Soosten-Schule, Grundschule Wehdel
Oberschule in Langen“,
berichtet Landrat Kai- Uwe Bielefeld und gibt zum weiteren Vorgehen folgende Informationen:
Die Infektionen bei den Schulkindern sind nach den jetzigen Erkenntnissen nicht während des Schulbetriebes, sondern im privaten Umfeld erfolgt. Die Vorgehensweise in den Schulen zum Umgang mit den Infektionen sind vom Robert- Koch- Institut beschrieben und wird im Landkreis Cuxhaven entsprechend umgesetzt.
Dabei sind folgende Aspekte maßgeblich:
Einstufung der Kontaktpersonen: Wie bei jedem Infektionsgeschehen ist die Einordnung erforderlich, wer als Kontaktperson I (höheres Infektionsrisiko) oder als Kontaktperson II (geringeres Infektionsrisiko) gilt.
Dabei gelten die vom Robert- Koch- Institut übermittelten Grundsätze:
Aufgrund der in den Schulen vorgesehenen Abstandsregelungen sowie der Hygienekonzepte werden nur wenige Kontaktpersonen als Kategorie I (mindestens 15-minütiger „face-to-face“ Kontakt ohne Mund- Nase- Bedeckung (MNB), Kontakt zu Sekreten, z. B. Anhusten, Anniesen, Küssen) zu werten sein, die überwiegende Mehrheit wird als Kategorie II anzusehen sein.
Das bedeutet, dass das Gesundheitsamt gemeinsam mit den Schulen ermittelt, welche Kinder als Kontaktperson I in diesem Sinne gelten. Für diese Personen sind die bekannten Quarantänemaßnahmen zu ergreifen. Erst über diese Einschätzung lässt sich für jede Einrichtung individuell entscheiden, ob z.B. die gemeinsam beschulte Gruppe einer Klasse, die Klasse insgesamt, ein Jahrgang oder im Extremfall die ganze Schule in Quarantäne geschickt werden muss.
Eine generelle Regelung gibt es wegen der isolierten Betrachtung des Einzelfalles jedoch nicht.
Für Kontaktpersonen der Kategorie II kann unter der Voraussetzung, dass die Maßnahmen des Rahmen-Hygieneplans „Corona Schule“ verlässlich umgesetzt werden (insbesondere der Punkt „Abstand halten“) auf eine Quarantäne verzichtet werden.
Kontaktpersonen der Kategorie II, hier also Kinder und natürlich deren Eltern, müssen aber für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem letzten infektionsrelevanten Kontakt ihren Gesundheitszustand selbst beobachten und dürfen bei Auftreten von Symptomen die Schule nicht besuchen.
Es ist dann die Schulleitung und das Gesundheitsamt zu informieren und eine Abklärung über die Hausärztin / den Hausarzt zu veranlassen. In Abhängigkeit von der Gesamtsituation an der Schule sollte schon beim Auftreten des ersten Falles der Schulgemeinschaft vorsorglich eine Selbstverpflichtung zum Tragen einer MNB bei Aktivitäten, bei denen ein Abstandhalten nicht sicher gewährleistet werden kann (z.B. Pause, außerhalb der Klassenzimmer, Schulweg etc.) nahegelegt werden, sofern dieses nicht als generelle Regelung für die jeweilige Schule ohnehin so festgelegt wurde.
Ziel ist die Unterbrechung der Infektionsketten:
Um Infektionsketten zu unterbrechen, sollte spätestens beim Auftreten eines zweiten Falles die oben beschriebene Selbstverpflichtung zum Tragen einer MNB innerhalb der betroffenen Schule eingeführt werden.
Wenn es dennoch zu einer nicht kontrollierbaren Ausbreitung kommen sollte (insbesondere, wenn zeitgleich Fälle in unterschiedlichen Klassenverbänden auftreten), muss ggf. als letzte Option wie oben beschrieben die Schule geschlossen und alle Kinder sowie das Personal in den Schulen unter Quarantäne gestellt werden. Diese Situation ist derzeit allerdings nicht realistisch, zumal es an jeder der o.g. Schulen nur eine bestätigte Infektion gibt.
„Diese Vorgehensweise würde auch greifen, wenn es eine bestätigte Infektion in einer Kindertagesstätte gäbe. Dieses ist allerdings bis heute nicht der Fall.“ Mit diesen Worten beschreibt der Landrat den perspektivischen Umgang in einem anderen Bereich, in dem Kinder betroffen sein können.
Landkreis bietet Eltern Testungen an: „In dieser Lage ist es wichtig, bestehenden Unsicherheiten in der Corona- Lage zu begegnen. Die Möglichkeit, Testungen vorzunehmen, tragen dazu bei“, stellt der Landrat heraus.
„Alle Kinder der o.g. fünf Schulen aus den von den Infektionen betroffenen Klassen, bei denen die Eltern eine Unsicherheit über eine mögliche Infektion mit dem Corona- Virus haben, können sich bei ihrer Hausärztin/ ihrem Hausarzt testen lassen. Der Landkreis möchte in den betroffenen Einrichtungen dazu beitragen, hier für eine schnelle Klarheit zu sorgen. Eine generelle Testung aller Kinder einer Schule ist allerdings auch nach Empfehlungen des Robert- Koch- Institutes nicht erforderlich.
Unabhängig davon tragen die bekannten Regeln und deren Einhaltung weiterhin dazu bei, das Infektionsgeschehen kontrollieren zu können“, so der Landrat abschließend.
Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven.
Schule Am Wilden Moor in Geestland,
Grundschule am Hinschweg in Geestland,
Bürgermeister-von-Soosten-Schule, Grundschule Wehdel
Oberschule in Langen“,
berichtet Landrat Kai- Uwe Bielefeld und gibt zum weiteren Vorgehen folgende Informationen:
Die Infektionen bei den Schulkindern sind nach den jetzigen Erkenntnissen nicht während des Schulbetriebes, sondern im privaten Umfeld erfolgt. Die Vorgehensweise in den Schulen zum Umgang mit den Infektionen sind vom Robert- Koch- Institut beschrieben und wird im Landkreis Cuxhaven entsprechend umgesetzt.
Dabei sind folgende Aspekte maßgeblich:
Einstufung der Kontaktpersonen: Wie bei jedem Infektionsgeschehen ist die Einordnung erforderlich, wer als Kontaktperson I (höheres Infektionsrisiko) oder als Kontaktperson II (geringeres Infektionsrisiko) gilt.
Dabei gelten die vom Robert- Koch- Institut übermittelten Grundsätze:
Aufgrund der in den Schulen vorgesehenen Abstandsregelungen sowie der Hygienekonzepte werden nur wenige Kontaktpersonen als Kategorie I (mindestens 15-minütiger „face-to-face“ Kontakt ohne Mund- Nase- Bedeckung (MNB), Kontakt zu Sekreten, z. B. Anhusten, Anniesen, Küssen) zu werten sein, die überwiegende Mehrheit wird als Kategorie II anzusehen sein.
Das bedeutet, dass das Gesundheitsamt gemeinsam mit den Schulen ermittelt, welche Kinder als Kontaktperson I in diesem Sinne gelten. Für diese Personen sind die bekannten Quarantänemaßnahmen zu ergreifen. Erst über diese Einschätzung lässt sich für jede Einrichtung individuell entscheiden, ob z.B. die gemeinsam beschulte Gruppe einer Klasse, die Klasse insgesamt, ein Jahrgang oder im Extremfall die ganze Schule in Quarantäne geschickt werden muss.
Eine generelle Regelung gibt es wegen der isolierten Betrachtung des Einzelfalles jedoch nicht.
Für Kontaktpersonen der Kategorie II kann unter der Voraussetzung, dass die Maßnahmen des Rahmen-Hygieneplans „Corona Schule“ verlässlich umgesetzt werden (insbesondere der Punkt „Abstand halten“) auf eine Quarantäne verzichtet werden.
Kontaktpersonen der Kategorie II, hier also Kinder und natürlich deren Eltern, müssen aber für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem letzten infektionsrelevanten Kontakt ihren Gesundheitszustand selbst beobachten und dürfen bei Auftreten von Symptomen die Schule nicht besuchen.
Es ist dann die Schulleitung und das Gesundheitsamt zu informieren und eine Abklärung über die Hausärztin / den Hausarzt zu veranlassen. In Abhängigkeit von der Gesamtsituation an der Schule sollte schon beim Auftreten des ersten Falles der Schulgemeinschaft vorsorglich eine Selbstverpflichtung zum Tragen einer MNB bei Aktivitäten, bei denen ein Abstandhalten nicht sicher gewährleistet werden kann (z.B. Pause, außerhalb der Klassenzimmer, Schulweg etc.) nahegelegt werden, sofern dieses nicht als generelle Regelung für die jeweilige Schule ohnehin so festgelegt wurde.
Ziel ist die Unterbrechung der Infektionsketten:
Um Infektionsketten zu unterbrechen, sollte spätestens beim Auftreten eines zweiten Falles die oben beschriebene Selbstverpflichtung zum Tragen einer MNB innerhalb der betroffenen Schule eingeführt werden.
Wenn es dennoch zu einer nicht kontrollierbaren Ausbreitung kommen sollte (insbesondere, wenn zeitgleich Fälle in unterschiedlichen Klassenverbänden auftreten), muss ggf. als letzte Option wie oben beschrieben die Schule geschlossen und alle Kinder sowie das Personal in den Schulen unter Quarantäne gestellt werden. Diese Situation ist derzeit allerdings nicht realistisch, zumal es an jeder der o.g. Schulen nur eine bestätigte Infektion gibt.
„Diese Vorgehensweise würde auch greifen, wenn es eine bestätigte Infektion in einer Kindertagesstätte gäbe. Dieses ist allerdings bis heute nicht der Fall.“ Mit diesen Worten beschreibt der Landrat den perspektivischen Umgang in einem anderen Bereich, in dem Kinder betroffen sein können.
Landkreis bietet Eltern Testungen an: „In dieser Lage ist es wichtig, bestehenden Unsicherheiten in der Corona- Lage zu begegnen. Die Möglichkeit, Testungen vorzunehmen, tragen dazu bei“, stellt der Landrat heraus.
„Alle Kinder der o.g. fünf Schulen aus den von den Infektionen betroffenen Klassen, bei denen die Eltern eine Unsicherheit über eine mögliche Infektion mit dem Corona- Virus haben, können sich bei ihrer Hausärztin/ ihrem Hausarzt testen lassen. Der Landkreis möchte in den betroffenen Einrichtungen dazu beitragen, hier für eine schnelle Klarheit zu sorgen. Eine generelle Testung aller Kinder einer Schule ist allerdings auch nach Empfehlungen des Robert- Koch- Institutes nicht erforderlich.
Unabhängig davon tragen die bekannten Regeln und deren Einhaltung weiterhin dazu bei, das Infektionsgeschehen kontrollieren zu können“, so der Landrat abschließend.
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